Reglement für Mitfahrer/innen des "Vereins Erlibus“
1 Grundsatz
Vom Bahnhof Erlenbach sicher nach Hause!
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2 Mitgliedschaften
Jeder Benützer ist Mitglied des "Verein Erlibus“. Es bestehen die folgenden Mitgliederkategorien:
Aktivmitglieder
Personen, die für den Verein eine Tätigkeit oder Aufgabe ausführen.
Passivmitglied Einzel
Nicht übertragbare Mitgliedschaft einer einzelnen Privatperson.
Jahresbeitrag: CHF 100.--.
Passivmitglied Familie
Kollektivmitgliedschaft aller im selben Haushalt wohnenden Personen.
Jahresbeitrag: CHF 150.--. Für jedes einzelne Familienmitglied wird ein nicht übertragbarer Ausweis ausgestellt.
3 Rechte
Das Mitglied hat bei Einhaltung aller ihm obliegenden Pflichten auf folgende Leistungen Anrecht:
Unentgeltlicher Transport
Unentgeltlicher Transport von der SBB-Station Erlenbach nach Hause im Anschluss an jede S16 zwischen 21.00 Uhr bis nach Ankunft des letzten fahrplanmässigen Zuges um 00.30 Uhr (ohne ZVV-Nachtangebot).
Transportpflicht
Je nach Nachfrage besteht kein Anspruch auf Mitnahme aller wartenden Passagiere. Sind alle Sitzplätze besetzt, gilt der Bus als voll. Der Bus hat keine Stehplätze. Überzählige Passagiere können auf den nächsten Kurs warten, oder müssen auf eine Mitnahme verzichten.
Besondere Verhältnisse
Der Fahrer entscheidet selber, wie weit er bei besonderen Verhältnissen (Strassenverhältnisse, Verspätungen) die Passagiere transportieren kann. Das Ziel "Mit dem Bus bis vor die Haustüre" soll möglichst eingehalten werden.
Es besteht kein Anspruch auf Benützung des Busses zur gewünschten Zeit. Besondere Verhältnisse vorbehalten (insbesondere Schnee, Eis, Laub) setzt der Verein aber alles ihm Mögliche daran, jedes Mitglied zu transportieren. Sicherheit von Fahrer und Passagieren hat oberste Priorität.
Versicherung
Für die Mitglieder hat der Verein eine Insassenversicherung abgeschlossen. Weitergehende Verpflichtungen des Vereins bestehen nicht. Insbesondere haftet der Verein nicht für Ereignisse vor und nach der Fahrt.
Weitere Rechte
Weitere Rechte können vom Benutzer gegenüber dem Verein nicht geltend gemacht werden.
Nichtmitglieder
Nichtmitglieder werden ausnahmsweise mitgenommen, sofern im Bus nach Einstieg aller Mitglieder noch Platz vorhanden ist. Es wird erwartet, dass sie dem Verein als Passivmitglieder beitreten.
Gäste
Mitgliedern ist es erlaubt persönliche, auswärtige Gäste (gleicher Aussteigeort) mitzunehmen. Gäste, welche den Erlibus regelmässig benützen, werden aufgefordert Passivmitglied zu werden.
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4 Pflichten
Einfindepflicht
Die Benutzer haben sich unmittelbar nach Ankunft der S-Bahn an die Haltestelle des Ortsbusses zu begeben.
Ausweispflicht
Beim Einsteigen in den Bus hat sich jeder Passagier mit dem Original-Mitgliederausweis des ‘Verein Erlibus“ auszuweisen.
Kopien, Fotos, u.ä. können nicht akzeptiert werden.
Gegen eine Depot-Gebühr von CHF 10.-- kann beim Fahrer ein Ersatzausweis für die einmalige Beförderung bezogen werden. Die Depot-Gebühr wird gegen Vorzeigen des Original-Mitgliederausweises und Rückgabe des Ersatzausweises zurückerstattet.
Verhalten im Fahrzeug
Im Fahrzeug ist das Rauchen, Essen und Trinken untersagt. Es besteht eine Gurtentragpflicht.
Gepäck
Sofern es die Platzverhältnisse zulassen, können einzelne Gepäckstücke transportiert werden.
Sachbeschädigung
Bei mutwilligen Sachbeschädigungen und Verschmutzung haftet der Verursacher.
Verhalten
Ist die Sicherheit des Busbetriebes gefährdet (z.B. durch einen stark alkoholisierten und/ oder grob ausfälligen Passagier), obliegt es dem Fahrer, eine Passagiermitnahme zu verweigern.
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5 Diverses
Kritik, Anregungen usw.
Kritik, Anregungen, Lob oder Reklamationen können an den Vereinsvorstand gerichtet werden.
Betriebstage
Der „Erlibus“ verkehrt von Montag bis Samstag, ausgenommen an allgemeinen Feiertagen. Als allgemeine Feiertage gelten: 1. und 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag,1. August, 25. und 26. Dezember. Ausserdem verkehrt der Bus nicht am 24. und 31. Dezember.
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Inkraftsetzung
Dieses Benutzerreglement ist an der Gründungsversammlung vom 6. September 2007 in Kraft gesetzt worden. Im Rahmen der statutarischen Bestimmungen ist der Vorstand befugt, dieses Reglement zu ändern oder zu ergänzen.
Mutationen 16.5.2008, 01.9.2010, 01.11.2023